Müssen sich niedergelassene Ärzte eigentlich fortbilden?

Ja. In Deutschland sind niedergelassene Ärzte gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.
Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie aus den Berufsordnungen der Landesärztekammern.
Für Vertragsärzte, also Ärzte mit Kassenzulassung, gilt insbesondere:
- Sie müssen innerhalb eines Fünfjahreszeitraums 250 CME-Fortbildungspunkte (Continuing Medical Education) nachweisen.
- Der Nachweis wird gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bzw. der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erbracht.
- Die CME-Punkte werden von der zuständigen Ärztekammer – in meinem Fall von der Ärztekammer Nordrhein – erfasst und bescheinigt.
Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, hat das Konsequenzen:
- zunächst Honorarkürzungen,
- bei längerem Verzug weitere Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung als Vertragsarzt in schwerwiegenden Fällen.
Da ich als niedergelassener Kardiologe im Bereich der KV Nordrhein tätig bin, betrifft mich diese Regelung unmittelbar.
Neben dieser gesetzlichen Pflicht gibt es natürlich die berufsrechtliche Verpflichtung aller Ärzte, ihr Fachwissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand zu halten. Gerade in der Kardiologie entwickeln sich Leitlinien und therapeutische Möglichkeiten so schnell, dass regelmäßige Fortbildung auch unabhängig von der CME-Pflicht praktisch unverzichtbar ist.
jpo